Rechtzeitige Rücksendung bei Briefwahl
Bürgerinnen und Bürger, die bei der Landtagswahl 2026 per Briefwahl wählen möchten, dürfen die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefs nicht verpassen. Nur Wahlbriefe, die bis zum Wahlsonntag, 8. März 2026, 18 Uhr im Rathaus eingehen, können in der Auszählung berücksichtigt werden. Wer spät dran ist, kann seine Wahlpost auch noch am Wahltag bis 18 Uhr ausschließlich in den Hausbriefkasten des Rathauses E 5 einwerfen. Andere Briefkä
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