Die Opfer im „kollektiven Gedächtnis“ verankern
Sie sind eine Opfergruppe des Nationalsozialismus, die vom Bundestag erst 2020 auch als solche anerkannt wurde. Sie wurden wegen kleinster Verstöße, die in einem demokratischen Rechtsstaat allenfalls als Ordnungswidrigkeiten gelten würden, in Konzentrationslager gebracht: „Asoziale“, die im Dritten Reich stigmatisiert, verfolgt und getötet wurden. Diese Opfergruppe stand im Mittelpunkt der Gedenkfeier für die Opfer des Nationalsozialismus, die in diesem Jahr
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