23-11-2021 22:32 via mannheim.de

Bekanntmachung

Die Stadt Mannheim erlässt als zuständiges Gesundheitsamt auf Grundlage des § 24a Absatz 2 Satz 3 CoronaVO in der ab 24.11.2021 gültigen Fassung, § 1 Absatz 6a der Verordnung des Sozialministeriums über die Zuständigkeiten nach dem IfSG (IfSGZustV) für das Gebiet der Stadt Mannheim nachstehende
 Bekanntmachung  Im Stadtkreis Mannheim wird der Inzidenzwert von 500 Neuinfektionen mit dem Coronavirus je 100.000 Einwohner an den zwei unmittelbar
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