06-10-2026 20:04 via n-tv.de

Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Elternzeit vereinbart und die Beziehung zerbricht - und nun?

Ein Vater wollte nach dem Ende der Beziehung von seiner bereits vereinbarten Elternzeit zurücktreten - und klagte sich bis nach Erfurt. Doch die höchsten Arbeitsrichter folgten seiner Sicht der Dinge nicht. Die Voraussetzungen lägen nicht vor und man müsse auch an den Arbeitgeber denken.
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