03-07-2026 11:39 via n-tv.de

Nur bei wichtigem Grund: Gericht erlaubt einseitige Änderung an gemeinsamem Testament

An einem gemeinschaftlichen Testament ist nach dem Tod eines Ehepartners meist nicht zu rütteln. Ein Gericht erlaubt es einer Witwe aber doch - weil der Sohn überraschend eine Behinderung erleidet.
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