08-01-2026 09:30 via kn-online.de

Winterdienst vor dem eigenen Haus: Wer Schnee nicht räumt, der haftet

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, angrenzende Gehwege bei Schnee sicher passierbar zu halten. Ansonsten drohen Bußgelder und, im Fall von Unfällen, Schadenersatzzahlungen.
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