Verurteilter Doppelmörder: Keine Chance auf ein neues Verfahren
Auch ein Zivilgericht hat keine Zweifel daran, dass ein heute 52-Jähriger 2009 seine Nachbarn erschossen und deren Tochter schwer verletzt hat. Deswegen muss Andreas D. 69.308 Euro an das Land Hessen zahlen, das seit der Tat für die Betreuungskosten der Tochter aufgekommen war.
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