Recht auf Ganztag: Bürokratische Hürden für Kinder mit Behinderung
Grundschüler haben künftig einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung. Familien mit Kindern mit einer Behinderung müssen allerdings nach derzeitigem Stand in Schleswig-Holstein bürokratischen Aufwand in Kauf nehmen und unter Umständen höhere Kosten tragen.
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