Kastrationspflicht für Katzen in SH: Diese Regeln gelten ab 1. Juli
Schleswig-Holstein führt eine Katzenschutzverordnung ein: Freigängerkatzen müssen ab Juli 2026 kastriert, gekennzeichnet und registriert sein. Die Kosten von bis zu 350 Euro tragen die Halter selbst. Welche Katzen ausgenommen sind und was bei Verstößen droht.
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