dm darf nicht mit „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ werben: Wer blickt schon durch den Labeldschungel?
Das Karlsruher Landgericht hat entschieden: dm darf seine Eigenmarken nicht als „klimaneutral“ oder „umweltneutral“ bewerben. Es ist gut, dass Unternehmen bei ihren Nachhaltigkeitsversprechen stärker in die Pflicht genommen werden, meint Johanna Apel. Das sollte schon in ihrem ureigenen Interesse sein – und in dem der Verbraucherinnen und Verbraucher sowieso.
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