Untreue: Ex-Buchhalterin legte Berufung ein
Im April hatte das Amtsgericht eine 39-jährige Frau aus Wolfhagen wegen gewerbsmäßiger Untreue zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt. Gegen dieses Urteil hat die frühere stellvertretende Leiterin der Buchhaltung eines großen Autohauses in Wolfhagen Berufung eingelegt, so dass der Fall heute vor dem Landgericht ereut behandelt wird. Die geständige Frau hatte von April 2010 bis November 2013 insgesamt 270 000 Euro von Konten ihres Arbeitgebers auf ihr
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