09-05-2016 12:11 via kassel-live.de

Strafkammer kündigt rechtlichen Hinweis an

Im Verfahren gegen den Kasseler Neonazi Bernd T. und fünf weitere  Mitangeklagtre vor dem Kasseler Landgericht will die fünfte Strafkammer heute noch einen rechtlichen Hinweis abgeben. Es bestehe Zweifel, ob an dem angeklagten Straftatbestand der Freiheiteberabung festgehalten werden könne, deutete der Vorsitzende Richter am Montagvormittag an. Wegen des Verdachts der mehrfachen gemeinschaftlichen gefährlichen Körperverletzung, Freiheitsberaubung, räuberischen
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