Messerattacke von Vellmar: Hat der Angeklagte freiwillig vom Opfer abgelassen?
Hat der Angeklagte freiwillig vom Opfer abgelassen oder nicht? Diese Frage muss die 6. Strafkammer im neu aufgerollten Prozess um die Messerattacke von Vellmar klären. Denn bei einem so genannten freiwilligen Rücktritt wäre der 22-Jährige nicht des versuchten Totschlags sondern der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Diesem Aspekte sei nicht genügend Beachtung geschenkt worden, meint der Bundesgerichtshof und hatte den Fall zur neuerlichen Verhandlung ans L
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