19-05-2016 10:05 via kassel-live.de

Kindesmissbrauch: Mädchen soll gehört werden

Drei Mal hat der zierliche Angeklagte seine damals neunjährige Nichte im Jahr 2012 sexuell missbraucht und dabei das enge Vertrauensverhältnis der Familie ausgenutzt. Der 63-Jährige hat, so Richter Mütze beim Verlesen des erstinstanzlichen Urteils, dabei unter Alkoholeinfluss gestanden, war aber schuldfähig. Weil die Folgen des Missbrauchs in der Strafzumessung – drei Jahre und sechs Monate Haft – fehlerhaft berücksichtigt wurden, hat der BGH das heutige
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