Kindesmissbrauch: Mädchen soll gehört werden
Drei Mal hat der zierliche Angeklagte seine damals neunjährige Nichte im Jahr 2012 sexuell missbraucht und dabei das enge Vertrauensverhältnis der Familie ausgenutzt. Der 63-Jährige hat, so Richter Mütze beim Verlesen des erstinstanzlichen Urteils, dabei unter Alkoholeinfluss gestanden, war aber schuldfähig. Weil die Folgen des Missbrauchs in der Strafzumessung – drei Jahre und sechs Monate Haft – fehlerhaft berücksichtigt wurden, hat der BGH das heutige
Weiterlesen »