Kindesmissbrauch: 63-Jähriger ging in Revision
Weil er seine damals neunjährige Nichte in drei Fällen sexuell missbraucht hat, steht gleich ein 63-jähriger Mann aus Kassel erneut vor dem Landgericht. Gegen das Urteil einer anderen Strafkammer von drei Jahren und sechs Monaten Haft hatte er Revision eingelegt, die vom Bundesgerichtshof in Teilenzugelassen wurde. Mit Blick auf die begangenen Taten ist das Urteil rechtskräftig, heute geht es lediglich um das Strafmaß, bei dessen Festlegung der BGH Fehler gesehen hatte.
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