Drogenschmuggel: Richter sieht eher Beihilfe
Vielleicht wird es für den 58-jährigen Kasseler doch nicht so schlimm: Zumindest in einem Fall sieht Richter Stanoschek eher eine Beihilfe als aktiven Drogenhandel. Der Angeklagte war für die Vermittlung von Drogenhändler und -käufer mit Heroin entlohnt worden und steht deshalb jetzt vor dem Landgericht. Er ist seit rund vier Jahrzehnten abhängig. Die bei ihm sichergestellten 64 000 Euro habe er vom Vater geerbt, behauptete er, verzichtete aber schnell auf eine R&uu
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