Behindertes Kind bekommt Schmerzensgeld
Kreis Gütersloh/Oldenburg/Osnabrück (dpa) - Für ärztliche Kunstfehler bei seiner Geburt bekommt ein schwerstbehindertes Kind 500.000 Euro Schmerzensgeld. Das hat das Oberlandesgericht Oldenburg einer Achtjährigen aus dem Kreis Gütersloh zugesprochen.
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