Hamburg weitet 2G-Regel aus - außer im Supermarkt
In Hamburg wird die 2G-Regel auf Friseure und andere körpernahe Dienstleistungen ausgeweitet. Auch Teile des Einzelhandels sollen das 2G-Modell nutzen dürfen. Ausgenommen sind Läden für den täglichen Bedarf wie der Lebensmitteleinzelhandel, Drogerien und Apotheken.
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