17-03-2017 04:55 via lr-online.de

Grundversorger muss Zahlungsrückstände erst einfordern - Lausitzer Rundschau

Lausitzer Rundschau
Grundversorger muss Zahlungsrückstände erst einfordern
Lausitzer Rundschau
Frankenthal (dpa/tmn) Erhöht ein Stromversorger die Preise, ist das für viele Kunden ärgerlich. Legen sie Widerspruch gegen die Preiserhöhung ein, müssen sie aber nicht mit einer Kündigung rechnen. Denn der Versorger muss ausstehende Beträge erst ...und weitere »
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