27-10-2020 00:00
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echo-online.de
Rücksichtslos
Jeder hat das gleiche Recht, sich im Wald aufzuhalten. Genauso hat aber jeder auch die Pflicht, sich dort zu benehmen. Die Wohlverhaltensklausel im Hessischen Waldgesetz liefert hierfür Anhaltspunkte. ...
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