"Antikolonialistischer Friedens-Weihnachtsmarkt"
Die Staatsanwaltschaft Darmstadt hat mit Bescheid vom 24. September 2026 (Az. 1600 Js 19239/25) festgestellt, dass auf dem „Antikolonialistischen Friedens-Weihnachtsmarkt“ am 14. und 15. Dezember 2024 in den Räumen der damaligen Evangelischen Michaelsgemeinde Gegenstände mit verbotenen Kennzeichen und volksverhetzenden Inhalten angeboten wurden. Dazu zählt insbesondere das auf der Spitze stehende rote Dreieck, das vom Bundesministerium des Innern verboten ist und als Kennzeichen der Terro
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