Verhandlung um Cottbuser-Altanschließer
Mit Beschluss vom 12. November 2015 hat das Bundesverfassungsgericht zwei Cottbuser Anschlussbeitragsfälle an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg zurückverwiesen. Diese werden am heutigen Tage behandelt. Die RUNDSCHAU berichtet live aus dem Sitzungssaal des OVG.
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