Rundfunkbeitrag: Wer befreit sein will, muss sich kümmern
Verbraucherzentrale informiertAbweichend vom Grundsatz, dass für jede Wohnung ein Rundfunkbeitrag zu zahlen ist, können sich bestimmte Personen von der Beitragspflicht befreien lassen. Dazu gehören zum Beispiel Sozialhilfe- und ALG II-Empfänger. Doch niemand ist automatisch befreit. Die Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) rät daher, den Befreiungsantrag so früh wie möglich zu stellen. Wer Fragen hat, kann sich beraten lassen.„Oft bekommen wir Anfragen v
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