Rechtzeitig vorsorgen
Zu den seit Anfang diesen Jahres geltenden Neuerungen der sozialen Pflegeversicherung - dem Pflegestärkungsgesetz II - gehört unter anderem, dass Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen künftig einheitlich begutachtet werden. Damit profitieren von der Reform zum Beispiel Demenzkranke, die bislang aufgrund ihrer körperlichen Gesundheit nicht als pflegebedürftig galten oder nur eine Einstufung in "Pflegestufe 0" erhielten.
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