Osterfeuer nur auf Antrag!
Auch in der Niederlausitz ist es allseits beliebter Brauch, am Ostersonnabend ein Osterfeuer anzuzünden. Dem gegenüber stehen die Feinstaubbelastung in unserer Stadt und sich daraus ergebene Maßnahmen wie Durchfahrtsverbote und Umweltzonen. Um sowohl dem Schutz der Umwelt Rechnung zu tragen als auch der Tradition gerecht zu werden, kann deshalb nach entsprechender Antragstellung auch im diesem Jahr nur ein Osterfeuer je Ortsteil genehmigt werden.Für das Abbrennen von Osterfe
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