30-04-2016 18:00 via niederlausitz-aktuell.de

Information über die Zulässigkeit des Abrennens von Lagerfeuern

Aufgrund von immer wieder auftretenden Fragen zur Zulässigkeit des Abrennens von Lagerfeuern (Holzfeuer) wird hiermit  über die Voraussetzungen informiert, unter denen das Abbrennen eines Holzfeuers ohne gemeindliche Ausnahmegenehmigung zulässig ist. Es wird aber hierbei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Regelungen nicht für das Verbrennen von Gartenabfällen gelten. Dies ist generell unzulässig.Wichtig ist auch, dass es beim Abbrennen eines Holzf
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