27-07-2016 13:00 via niederlausitz-aktuell.de

Haben Arbeitslose einen Urlaubsanspruch?

Einen „Urlaubsanspruch“ im eigentlichen Sinne, wie er einem Arbeitnehmer während seines Beschäftigungsverhältnisses zusteht, gibt es nicht, denn das Recht der Arbeitslosenversicherung kennt den Begriff „Urlaub“ nicht. Trotzdem kann der Arbeitslose verreisen. Für längstens drei Wochen im Kalenderjahr kann das Arbeitslosengeld weiter gewährt werden.Es ist zu beachten, dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld nur für die Dauer der Reise beste
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