Gericht verschiebt Altanschließertermin
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die für den kommenden Mittwoch geplante Verhandlung zu einem Cottbuser Altanschließerfall auf den 11. Februar verschoben. Grund ist das erwartete große öffentliche Interesse. Der Plenarsaal des Gerichtes, der über die größte Kapazität verfügt, werde am kommenden Mittwoch schon für andere Verfahren benötigt, teilt Gerichtssprecherin Christiane Scheerhorn mit.
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