14-12-2017 19:18 via niederlausitz-aktuell.de

Die LWG rät: Ziehen Sie Ihren Wasserzähler warm an

Nachttemperaturen unter Null gehören zum Winter, zerfrorene Wasserzähler und eingefrorene Hausleitungen dagegen nicht. Einzige Bedingung: Gebäudeeigentümer müssen vorbeugen. Das spart Geld und Ärger. Als Hilfe hier eine Checkliste, um zu prüfen, ob auch nichts vergessen wurde:Trinkwasserleitungen in Kellern und Schächten ausreichend isolieren – warm „einpacken“Freiliegende Trinkwasserleitungen schützen (auch mit Laub und Stroh)Falls
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