Das Land braucht verbindliche Entwicklungsziele
Verwaltungsgericht Potsdam behandelt Landesentwicklungsplan als unwirksam - Neustart im Landtag beantragt In zwei Urteilen vom 11. September 2015 hat das Verwaltungsgericht Potsdam den Landesentwicklungsplan als unwirksam angesehen.Wie bekannt haben gegen den Landesentwicklungsplan Berlin-Brandenburg (LEP B-B) aus dem Jahr 2009 17 Gemeinden geklagt, weil ihnen Planungsmöglichkeiten entzogen worden sind. Nicht zuletzt hatte dies enorme finanzielle Auswirkungen in den Gemeinden. Daf
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