11-02-2016 20:19 via lr-online.de

Cottbuser Altanschließer haben jetzt Ruhe

Grundstückseigentümer, die vor dem Jahr 2000 an das Abwassernetz angeschlossen worden sind, dürfen nicht mehr mit Beiträgen belangt werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) am Donnerstag entschieden. Zwei Cottbuser Grundstückseigentümerinnen hatten geklagt.
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