Arbeitslosengeld und Nebeneinkommen – Wie geht das?
Während des Bezuges von Arbeitslosengeld kann eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit ausgeübt werden. Sofern dadurch ein Nebeneinkommen erzielt wird, ist einiges zu beachten.Nebeneinkommen, das während des Bezugs von Arbeitslosengeld erzielt wird, ist der Arbeitsagentur anzuzeigen. Es wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet, soweit es den Freibetrag von 165,- Euro im Monat übersteigt. Bedingung dabei ist, dass die Nebenbeschäftigung unter 15 Stun
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