17-10-2016 09:59 via niederlausitz-aktuell.de

Arbeiten am Reformationstag?

Kann ein Brandenburger Unternehmen seine Mitarbeiter am 31. Oktober auf einer Berliner Baustelle einsetzen? Muss ein Berliner am Reformationstag seiner Arbeit in Brandenburg nachgehen?
"Nach den Regeln des interlokalen Feiertagsrechts ist zunächst grundsätzlich der Sitz des Betriebes oder der Baustelle, für welchen der Arbeitnehmer konkret eingestellt wurde, maßgeblich", informiert dazu IHK-Justiziar Stefan Heiden. Wird der Arbeitnehmer außerhalb dieser eingesetzt, gel
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