Anmeldung der Lernanfänger für das Schuljahr 2016/2017
Nach dem Gesetz über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) beginnt für alle Kinder, die bis zum 30. September des Jahres 2016 das sechste Lebensjahr vollenden und ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Land Brandenburg haben, mit dem 1. August 2016 die Schulpflicht.Kinder, die in der Zeit vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2016 das sechste Lebensjahr vollenden, werden auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen.In der Stadt Guben können die Eltern ihre Le
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