Altanschließer: Keine Anträge notwendig
Die Stadtverwaltung Cottbus weist nochmals darauf hin, dass zur Bearbeitung der Alt- und Neuanschließer-Bescheide keine neuen Anträge notwendig sind. In der bereits laufenden Aufarbeitung vor dem Hintergrund der Beschlüsse und Urteile verschiedener Gerichte werden alle Bescheide durch die Mitarbeiter der Verwaltung überprüft. Quelle: Stadt Cottbus
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