„Im Kern objektiv nicht bestätigt“ - Kreis-Anzeiger
„Im Kern objektiv nicht bestätigt“
Kreis-Anzeiger
Die Frau habe auch den Stimmzettel für ihren Mann ausgefüllt, der schließlich in der Wahlurne gelandet sei. Das Amtsgericht Büdingen muss nun entscheiden, ob Anklage zugelassen wird. Sein Verhalten bei den Hausbesuchen vor der Stichwahl, so Freddy ...
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