23-04-2021 12:00 via presse-service.de

Bordellartige Betriebe sollen in weiten Teilen des Stadtgebiets unzulässig werden

- Neue Sperrgebietsverordnung definiert lediglich fünf Toleranzzonen/Gemeinsame Presseerklärung der Polizeidirektion Braunschweig und der Stadt Braunschweig - Bordelle oder bordellartige Betriebe sollen in Braunschweig künftig außer in der Bruchstraße nur in fünf ausgewiesenen Toleranzzonen zulässig sein. Das sieht der Entwurf einer neuen "Verordnung über das Verbot der Prostitution im Teilgebiet Braunschweig des Bezirks der Polizeidirektion Braunschweig
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