Beregnung mit Wasser aus Brunnen und Gewässern zeitlich eingeschränkt
Die Beregnung von landwirtschaftlichen Flächen, öffentlichen und privaten Grünflächen wie Parkanlagen und Gärten sowie von Sportanlagen wie Fußball- oder Golfplätzen mit stationären und mobilen Beregnungsanlagen ist ab morgen, Samstag, 13. August, an den Tagen, an denen um 11 Uhr eine Temperatur von mehr als 20 Grad Celsius herrscht, in der Zeit von 12 bis 18 Uhr untersagt. Die Untersagung gilt für Wasserentnahmen aus Brunnen und Oberflächengew&
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