Zunächst keine Abschiebung von Illerkirchberg-Täter
Ob der Täter von Illerkirchberg im Verlauf seiner Haftstrafe in sein Heimatland abgeschoben wird, ist nach Angaben der Staatsanwaltschaft offen. Das müsse sich noch zeigen im Verlauf der Vollstreckung, zunächst müsse das Urteil erstmal rechtskräftig werden, sagte die Staatsanwältin am Dienstag am Landgericht Ulm. «Er verbüßt die Strafe grundsätzlich erstmal hier in Deutschland», sagte sie. «Dann gibt es die Möglichkeit, dass ma
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