25-10-2022 13:50 via radio-bamberg.de

«Z»-Symbol in Heckscheibe – Geldstrafe für Autofahrer

Wegen des Zeigens des «Z»-Symbols in der Heckscheibe seines Autos hat das Amtsgericht Hamburg einen 62-Jährigen zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Das Gericht habe den Autofahrer am Dienstag wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen, teilte ein Gerichtssprecher mit.Der Angeklagte habe nicht bestritten, ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt zu haben. «Darin liegt nach Auffassung des Gerichts &uu
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