30-01-2026 16:18 via radio-bamberg.de

Wiesn-Vermietung trotz BGH-Urteil weiter möglich

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Mietern bei der Untervermietung engere Grenzen gesetzt: Sie dürfen dabei keine Gewinne machen. Die Untervermietung soll dem Erhalt der eigenen Wohnung dienen, etwa bei längeren Auslandsaufenthalten, und nicht zur Einnahmequelle werden. Was bedeutet diese Entscheidung für München, wo während des Oktoberfests Wohnungen zu teils horrenden Preisen an Besucher vermietet werden? 
Grundsätzlich bleibt es Münchnerinnen und Münc
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