Wahlprüfer müssen nicht jedem Fehler auf den Grund gehen
Karlsruhe (dpa) – Eine Frau wählt 2017 einen Außenseiter-Kandidaten für den Bundestag, aber nach der offiziellen Auszählung hat er in dem Bezirk null Stimmen – vermutlich ein Fehler, trotzdem sieht das Bundesverfassungsgericht keine Versäumnisse.
Die Karlsruher Richterinnen und Richter wiesen eine Wahlprüfungsbeschwerde der beiden zurück, wie sie am Mittwoch mitteilten. (Az. 2 BvC 17/18)
Mit seiner Entscheidung segnete der Zweite Senat des höc
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