Von Polizei erschossener 16-Jähriger – Keine Notwehr
Im Fall des von der Polizei erschossenen Jugendlichen sieht die Staatsanwaltschaft Dortmund keine Hinweise darauf, dass der 16-Jährige zuvor mit seinem Messer eine Gefahr für die Beamten dargestellt hat. «Wir haben keine Notwehr- oder Nothilfelage seitens der Polizisten feststellen können», sagte der leitende Oberstaatsanwalt Carsten Dombert am Mittwoch.Schon der Einsatz von Reizgas und Taser war demnach unverhältnismäßig. Es sei nicht das mildeste Mitt
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