Versicherung verklagt Witwe von Absturzpilot
München (dpa/lby) – Die Witwe eines tödlich verunglückten Hobby-Piloten wird die hohen Behandlungskosten eines beim Absturz verletzten Passagiers wohl nicht übernehmen müssen. Dessen Krankenkasse fordert zwar eine sechsstellige Summe von der Frau. Doch in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht München hat der Senatsvorsitzende am Freitag angedeutet, dass Ansprüche nach dem Luftverkehrsgesetz nicht fristgerecht geltend gemacht worden seien
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