Verfassungsgerichtshof schmettert AFD-Klage gegen Landtag ab
München (dpa/lby) – Der bayerische Landtag kann nach einer gescheiterten Klage der AfD-Fraktion Mitglied in dem gegen Rechtsextremisten gerichteten «Bündnis für Toleranz» bleiben. Der Verfassungsgerichtshof in München wies eine Klage der Rechtspopulisten am Mittwoch als unzulässig ab. Die Mitgliedschaft in dem Bündnis verletzt laut Urteil nicht die Neutralitätspflicht des Staates.
Die AfD wollte die Mitgliedschaft des Landtags in dem 2005 auf
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