US-Drohnen via Ramstein und die Frage nach der Schutzpflicht
Das Bundesverfassungsgericht prüft, ob Deutschland eine Schutzpflicht für Menschen im Jemen hat, wenn die USA dort unter Nutzung der pfälzischen US-Air-Base Ramstein bewaffnete Drohnen einsetzt. In Karlsruhe verhandelt der Zweite Senat des obersten deutschen Gerichts am Dienstag zu einem Fall, der schon seit mehr als zehn Jahren die deutsche Justiz beschäftigt. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet.
Konkret geht es um die Verfassungsbeschwerde von zwei jemenitische
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