Urteil: Wer gegen Baugerüst läuft, ist selbst schuld
Nürnberg (dpa/lby) – Wer gegen ein Baugerüst auf dem eigenen Grundstück läuft, hat keinen Schadenersatzanspruch gegenüber der Gerüstbaufirma. Das hat das Amtsgericht Nürnberg entschieden (Az. 239 C 5388/16). Wie das Gericht am Montag mitteilte, war eine Frau wegen eines Telefonanrufs eilig ins Haus gegangen und dabei mit dem Kopf gegen eine Querstange des Gerüsts gestoßen. Sie erlitt eine Gehirnerschütterung und verlangte von der Firma Sch
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