26-02-2026 16:30 via radio-bamberg.de

Urteil: Haftstrafe für Regalauffüller

Das Landgericht München I hat einen 35-Jährigen zu einer Haftstrafe verurteilt, der Mitarbeiter seiner Regalauffüllfirma nicht ordnungsgemäß angemeldet hat. Das Gericht verhängte wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung in Dutzenden Fällen eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten gegen den Mann. Außerdem muss er 1,2 Millionen Euro, die er zu Unrecht einbehalten hat, zurückzahlen. Die Einziehu
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