Unzulässig abgerechnete Medikamente: Zwei Männer verurteilt
In einem Betrugsprozess um unzulässig abgerechnete Medikamente im Millionenwert hat das Landgericht Nürnberg-Fürth einen Apotheker aus München und einen Geschäftsführer eines Nürnberger Unternehmens verurteilt. Der angeklagte Apotheker erhielt nach Angaben einer Gerichtssprecherin eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren. Der Geschäftsführer – ein Mediziner – muss demnach eine Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 200 Euro bezahlen.
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