Topp Holding darf sich an Buchhändler Hugendubel beteiligen
Die Topp Holding AG darf sich an der Münchner Buchhandelskette Hugendubel beteiligen. Das gab das Bundeskartellamt in Bonn bekannt. Die Investmentgesellschaft erwirbt demnach eine Minderheitsbeteiligung, die gemeinsam mit den bisherigen Gesellschaftern zu einer gemeinschaftlichen Kontrolle über Hugendubel führen wird. Wie groß der Anteil ist, teilte die Behörde nicht mit.
Die Topp Holding, die Beteiligungsgesellschaft der Unternehmerfamilie Herz aus Hamburg, i
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